
Menschenrecht des Monats Mai
Worum geht es: Weltfrieden war Grundmotiv für die Gründung der Vereinten Nationen 1945. Friede, Sicherheit und Menschenrechte bedingen einander, worauf in der Präambel zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Bezug genommen wird. Das Menschenrecht auf Frieden wird zu den Menschenrechten der dritten Generation gezählt, eine konkrete Verankerung fehlt aber.
Wo steht es: Es gab bereits verschiedene Vorstöße für die Etablierung des Menschenrechts auf Frieden. Verschiedene NGOs verabschiedeten 2010 auf einem internationalen Kongress im spanischen Santiago de Compostela die so genannte „Santiago-Erklärung zum Menschenrecht auf Frieden“. 2012 wurde vom UN-Menschenrechtsrat eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung einer UNO-Deklaration für das Recht auf Frieden ins Leben gerufen.
Wo fehlt es: Allen guten Intentionen zum Trotz gehören kriegerische Auseinandersetzungen vielerorts zum Alltag. Geschätzte 1,5 Milliarden Menschen leben in fragilen oder von Konflikten betroffenen Regionen. Das Menschenrecht auf Frieden würde Rechte auf eine sichere und gesunde Umwelt, auf Entwaffnung, auf Entwicklung und anderes vorsehen und die Staaten in die Pflicht nehmen. Eine Umsetzung – mit oder ohne Deklaration – liegt in weiter Ferne. cbe
Veranstaltungen zum Thema „Recht auf Frieden & Sicherheit durch Menschenrechte“: www.vhs.at/menschenrechte
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